Führen mit Auftrag / Befehl

  • Befehle können sich um Anweisungen allgemeingültiger Art handeln oder auf eine konkret umrissene Situation abgestimmt sein.

    Er kann auf verschiedene Art erteilt werden (mündlich, schriftlich, vorher bekannte Hand-, Licht- & Flaggenzeichen, etc.).




    Die Auftragsführung


    „Sag Menschen nie, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen, was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.“ - George S. Patton


    Als Auftrag wird eine Willensäußerung mit dem Anspruch auf Befolgung definiert. Hierbei wird vom Führenden ein erwartetes Ergebnis genannt, nicht jedoch die Art der Ausführung. Der Soldat ist angehalten stets im Willen des Führenden zu agieren. Vorausgesetzt werden daher Selbstreflexion und ein Erkennen der Intention. Er ergreift selbstständig Maßnahmen zur Erreichung des Auftrages und ist daher verpflichtet dies seinem Vorgesetzten zu melden.

    Der Führende hat nur eine korrigierende Funktion inne und ist somit entlastet.




    Die Befehlsführung


    Ein Befehl stellt einen um Anweisungen zur Durchführung ergänzten Auftrag dar.


    Im Zuge der Befehlsverantwortung prüft der Vorgesetzte vor der Erteilung des Befehls diesen auf Recht- & Zweckmäßigkeit, sowie Angemessenheit.

    Sind genannte Faktoren nicht gegeben, darf der Soldat jenen nicht-rechtmäßigen Befehl nicht ausführen.

    Ist der Befehlsempfänger bereits eines vorangehenden Auftrages habhaft, der durch den neuen Befehl verzögert würde oder mit diesem konkurriert, ist der Soldat dem Befehlenden gegenüber verpflichten, diesen darauf aufmerksam zu machen.

    Der Befehlsgeber hat folgend seinen (wenn priorisiert) Befehl zu wiederholen oder ihn auf eine andere Kraft umzudisponieren.

    Dem zuletzt erhaltenen Befehl ist Folge zu leisten (bereits aufgeführte Ausschlusskriterien sind anzuwenden).


    Keine Gehorsamspflicht besteht bei einem sog. Nicht-Befehl.

    Hierbei besteht kein Vorgesetztenverhältnis zwischen den Parteien. Der Nicht-Befehl muss nicht ausgeführt werden.

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