Einträge mit dem Tag „Vorgesetzenverordnung“

    Die Vorgesetztenverordnung (VorgV)


    Die VorgV regelt die Vorgesetztenverhältnisse innerhalb der Bundeswehr. Nach ihr richtet sich das Prinzip von Befehl und Gehorsam.


    Als Vorgesetzter wird derjeniger definiert, der befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen (§ 1 SG).


    Eingeteilt wird in:

    • Unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1, allgemeine Befehlsbefugnis)
    • Fachvorgesetzter (§ 2, Befehlsbefugnis zu fachlichen Zwecken)
    • Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich (§ 3, Befehlsbefugnis zur Erfüllung seiner Aufgaben)
    • Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades (§ 4, allgemeine Befehlsbefugnis)
    • Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung (§ 5, Befehlsbefugnis zur Erfüllung seiner Aufgaben)
    • Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung (§ 6, Befehlsbefugnis nach Erforderlichkeit der Lage)


    Bei konkurrierenden Vorgesetztenverhältnissen regelt die Verordnung nach folgender Gewichtung:


    § 5 vor § 3 vor § 1 vor § 2 vor § 4


    Ausgenommen § 6 (davon ausgehend, dass bis zur „eigenen Erklärung" kein …

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