Hapan Sade.png
Operation "Hapan Sade"
RUHA - FINNLAND - 081900BSEP21
1830 - Planung Zugführung und Gruppenführer
1845 - Planung Gruppenintern
1900 - Ansprache Kompanieleitung
1905 - Abrücken
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Inhalt:
- 1. Anpassung des Auftrags
- 2. Vorinformationen
- 3. Lage
- 4. Auftrag
- 5. Unterstützung
- 6. Führungsinformationen
1. Anpassung des Auftrags:
Nach der betrübenden Festellung, dass der deutsche Beobachter im Versuch zu fliehen von der Fraktion bekannt als VIHERÄ VARTIJA gefangen genommen wurde, brach die 1.QRF die Suche vorerst ab und fand sich im Feldlager ein.
Ohne weitere Anweisungen verfestigte die Bundeswehr zunächst ihr Feldlager und erwartete ein Mandat des Deutschen Bundestages zur Befreiung ihres Bürgers. Wenige Stunden nach dem Rückzug der 1.QRF wurde der deutschen Bundesregierung eine Lösegeldforderung in Form eines Videos zugesendet. In diesem Video sagt Herr Schuhman (unter dem Einfluss eines Militanten) aus, dass er die Partei als rechtmäßig ansieht, Deutschland verlassen möchte und Finnischer Staatsbürger zu werden wünscht.
Die Bundesregierung akzeptierte diese offensichtlich erzwungene Aussage nicht als Fakt und entsandte unter Einwilligung der UN ein Extraktionsteam, welches die Übergabe von Ralf Schuhman forderte aber prompt abgelehnt wurde.
Nun fordern die "Grünen Wächter" (aka. VIHERÄ VARTIJA) das sofortige Abziehen der Bundeswehr aus dem Gebiet und ein Wiederherstellen des finnischen Hoheitsgebietes. Die Bundesregierung lehnte dies unter der Begründung der "Stabilitäts- und sicherungsbringenden Natur des Einsatzes der Bundeswehr in Finnland". Untermalt wurde dies anhand der Aussagen einiger Völkerrechtler, welche die Sitatuation in Finnland als eine "Menschenrechtliche Tragödie" bezeichnen. Die Bundeskanzlerin sagte dazu in einer Pressekonferenz: "Bis die Wahlen eindeutig und klar stehen, herrscht in Finnland Anarchie. Es ist undenkbar, dass wir lokalen Fraktionen erlauben Finnland unter sich aufzuteilen, während die Bevölkerung leidet. Wir sind in Finnland nicht als ein Akt der Kolonialisierung, sondern als Helfer der Menschen in Not und zur Aufrechterhaltung der Demokratie.".
Zwei Tage später erfolgte ein erweitertes Mandat des Bundestages:
Mandat zum Einsatz in Finnland Teil 1 schrieb:Alles anzeigenDeutscher Bundestag Drucksache 15/621
19. Wahlperiode 07.09.2021
Antrag der Bundesregierung
Neuaufnahme der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Finnland (European Democratic Protection Force, EDPF), unter Führung der NATO, auf Grundlage der Resolution 1923 (2021) und folgender Resolutionen; zuletzt Resolution 2934 (2021) vom 2. September 2021 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 6. September 2021 beschlossenen Neuaufnahme: "Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Finnland (European Democratic Protection Force, EDPF)" zu.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.
Auftrag
Gemäß UN-Sicherheitsratsresolution 23420 (2021) vom 3. September 2021 hat der EDPF-Einsatz zum Ziel, die Zivilbevölkerung zu schützen und Finnland bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die finnishen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, welches humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Dabei stehen insbesondere die Neuwahlen im Mittelpunkt. Diese sind so zu halten, dass spätestens Ende 2022 die vollständige Sicherheitsverantwortung in Finnland von eigenen Kräften wieder wahrgenommen werden kann.
Im Rahmen des EDPF-Einsatzes ergeben sich daraus für die Bundeswehr insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Unterstützung der Übergangsregierung von Finnland beim etablieren eines Sicherheitskonzeptes und besonders bei dem Schutz der Bevölkerung;
- Unterstützung bei der Durchführung einer demokratischen Wahl nach dem finnischen Grundgesetz, insbesondere Unterstützung des Aufbaus und der Sicherung von Wahllokalen durch Ausbildung, Beratung, Unterstützung und Ausrüstungsunterstützung;
- Unterstützung der finnischen Sicherheitskräfte bei der Sicherung des Arbeitsumfeldes des Personals, dass zur weiteren Unterstützung der Stabilisierung und des Wiederaufbaus und zur Vollendung des Übergangsprozesses von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, den Vereinten Nationen und internationaler Hilfsorganisationen eingesetzt wird;
- Mitwirkung an der Führung von EDPF in Finnland, einschließlich eines Beitrages bei der Erstellung eines Lagebildes;
- Mitwirkung bei der Luftnahunterstützung;
- Mitwirkung an der boden- und luftgestützten Koordinierung des finnischen Luftraumes;
- Verwundetenlufttransport (AIRMEDEVAC);
- Sicherung und im Bedarfsfall Evakuierung militärischer und ziviler Kräfte;
- Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit;
Die Verantwortung für die Schmuggelbekämpfung liegt bei der finnischen Regierung. Deutsche Streitkräfte unterstützen sie dabei gemäß dem am 22. Juni 2010 den beteiligten Ausschüssen des Deutschen Bundestages zugeleiteten Bericht der Bundesregierung „Deutscher Beitrag zur Schmugglerbekämpfung in Europa“.
Ermächtigung zu Einsatz und Dauer
Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen Amtes für die weitere deutsche Beteiligung an EDPF in Finnland, die in Nummer 6 genannten Kräfte und Fähigkeiten im Rahmen der Beschlüsse des NATO-Rates und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen einzusetzen.
Das Mandat läuft am 31. Dezember 2022 aus.
Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an EDPF in Finnland werden Bundeswehrgemeinsam folgende Leistungen sowie militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
- Beratung, Ausbildung und Ausrüstungsunterstützung;
- Stabilisierung, Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung;
- Führung;
- Führungsunterstützung;
- Logistische und sonstige Unterstützung einschließlich Transport, Umschlag und Rückverlegung;
- Sanitätsdienstliche Versorgung einschließlich des Verwundetenlufttransports;
- Aufklärung und Überwachung, einschließlich abbildende Aufklärung und Überwachung aus der Luft sowie Auswertung;
- Zivil-militärische Zusammenarbeit einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste;
- Anteile der Bundeswehr an den Fähigkeiten des NATO-AWACS-Verbands zur luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung.
Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den mit der Führung der EDPF-Operation beauftragten Stäben und Hauptquartieren ,einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit, eingesetzt.
Status und Rechte
Status und Rechte der EDPF richten sich nach den zwischen der NATO und der Regierung von Finnland getroffenen Vereinbarungen. EDPF ist autorisiert, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat der Resolution 2934 (2021) durchzusetzen. Die Wahrnehmung des Rechts zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung bleibt davon unberührt. Die im Rahmen dieser Operation eingesetzten Kräfte sind befugt, das Recht auf bewaffnete Nothilfe zugunsten von Jedermann wahrzunehmen.
Einsatzgebiet
Der Nordatlantikrat hat die Einteilung Finnlands für den EDPF-Einsatz in die sechs Regionen Helsinki, Ruha, Nord, Ebenbachs und Kaelesaki festgelegt. Diese orientieren sich an den finnischen Provinzgrenzen.
Deutsche Streitkräfte werden in den EDPF-Regionen Helsinki und Ruha eingesetzt. Darüber hinaus können sie in anderen Regionen für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen eingesetzt werden, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung des EDPF-Gesamtauftrags erforderlich sind. Die Mitwirkung an der Führung des EDPF-Einsatzes ist hiervon nicht berührt.
Darüber hinaus können im gesamten Verantwortungsbereich von EDPF deutsche Beiträge zur Führung und Durchführung von Informations- und Fernmeldeeinsätzen, zum Einsatz von NATO-AWACS, zum EDPF-Lufttransport, einschließlich Verwundetenlufttransport (AIRMEDEVAC) sowie an Einrichtungen zur Erstellung eines Lagebildes, die aufgrund der Reduzierung der Kräfte nur noch zentral eingerichtet sind (z. B. die Laboreinrichtung zur Auswertung von Vorfällen mit improvisiert hergestellten Sprengvorrichtungen – ACME, in Hossa), geleistet werden. Das Gebiet anderer Staaten kann für Zugang und Versorgung mit Zustimmung des jeweiligen Staates, nach Maßgabe der mit ihm getroffenen Vereinbarungen, genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den bestehenden nationalen und internationalen Bestimmungen.